Wer sich ein Haus oder eine Wohnung zulegen will, der braucht nicht selten eine Anschlussfinanzierung. Um sich günstige Zinsen zu sichern, greifen dabei viele auf ein so genanntes Forward-Darlehen zurück.
Wer bei seinem Kreditinstitut ein Darlehen aufnehmen will, der braucht das Geld in der Regel sofort, um damit eine größere Anschaffung oder ein größeres Projekt zu finanzieren. Beispielsweise ein neues Auto, eine eigene Wohnung oder auch ein Bauvorhaben. Nicht immer kann der Kreditnehmer dabei von einem günstigen Zinssatz profitieren. Allerdings gibt es auch Vorhaben, und in der Regel gehört der Erwerb einer Immobilie dazu, bei denen bereits im Vorfeld klar ist, das eine sogenannte Anschlussfinanzierung – im Fachjargon auch als „Prolongation“ bezeichnet – notwendig wird. In einem solchen Fall bietet es sich an, einen Kreditvertrag abzuschließen, wenn die Zinsentwicklung für den Kreditnehmer günstig ist, gleichzeitig das Geld aber erst später in Anspruch zu nehmen. Eine Methode, die bei der Immobilienfinanzierung nicht unüblich ist, und als Forward-Darlehen bezeichnet wird.
Ein Forward-Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und der tatsächlichen Auszahlung des Darlehens eine mehr oder minder große Zeitspanne liegen kann. Wie groß diese Zeitspanne ist, hängt natürlich von einer Vielzahl sehr unterschiedlicher Faktoren ab, sie kann allerdings bis zu fünf Jahren betragen. Der Vorteil für den Kreditnehmer: Er sichert sich einen günstigen Zinssatz und muss bis zur Auszahlung der Kreditsumme keine Bereitstellungszinsen zahlen. Der Nachteil: Der Zinsaufschlag bei einem solchen Darlehen ist höher als bei einem Kredit, der sofort zur Auszahlung kommt. Die Höhe des Zinsaufschlages kann dabei durchaus variieren – je nach Länge der Forward-Periode und Zinsstruktur – , beträgt jedoch durchschnittlich 0,74 Prozentpunkte.
In der Finanzwelt unterscheidet man bei dieser Art des Kreditvertrages außerdem zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen. Bei einem echten Darlehen dieser Art beginnt auch die sogenannte Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung, während bei einem unechten die Zinsbindungsfrist sofort beginnt. Entwickelt wurde diese Art von Darlehen übrigens Mitte der 90er Jahre, um kommunale und gemeinnützige Wohnungsunternehmen finanzieren zu können.
14. Mai