Die Darlehen mit Flexibilität helfen beim Sparen

Früher gab es sehr starre Darlehen. Neben dem Nominalzinssatz, den Gebühren und der Laufzeit lag auch die Tilgung fest. Heute werden Sondertilgungen meistens automatisch gewährt und die Tilgung kann verändert werden.

Vor allem die Direktbanken haben die Bedingungen für Kredite und Darlehen verändert. Viele Eigenschaften, an die vor einigen Jahren noch gar nicht zu denken war, haben die örtlichen Kreditinstitute übernommen und bieten sie heute wie selbstverständlich in ihrem Kundenkreis an. Dabei geht es vor allen Dingen um eine kundenfreundlichere Regelung bei der Tilgung. Dies gibt dem Kreditnehmer sehr viel mehr Spielraum bei der Rückzahlung beziehungsweise der Gestaltung der monatlichen Rate. Auch ist es so sehr viel leichter für den Kunden, das Zinsänderungsrisiko nach Abschluss der Zinsbindung zu minimieren.

In den heutigen Darlehensverträgen werden Sondertilgungsmöglichkeiten von fünf Prozent, teilweise sogar zehn Prozent der Darlehenssumme, automatisch eingeräumt. Nutzt der Kreditnehmer diesen Spielraum aus, verändert sich seine monatliche Rate in aller Regel nicht, aber der Zinsbetrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens gesehen wird erheblich kleiner. Insoweit spart der Darlehensnehmer einen großen Kostenbetrag und er wird mit der Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten erheblich schneller fertig. Ein weiterer großer Vorteil gegenüber den zurückliegenden Zeiten ist die Veränderung der normalen Tilgungssätze während der Zinsbindungszeit. Bei einigen Banken darf der Kreditnehmer während der Zinsbindungszeit zwei Mal sein normales Tilgungsverhalten kostenfrei verändern. Der Tilgungssatz muss dabei mindestens ein Prozent betragen, maximal kann ein Tilgungsprozentsatz bis zu zehn Prozent ausgeschöpft werden. Darlehensnehmer, die im Laufe der Jahre über ein erheblich höheres Einkommen als zu Beginn der Darlehenslaufzeit verfügen, können dadurch ihre monatliche Rate für den Kapitaldienst den neuen Rahmenbedingungen anpassen. Diese Darlehen mit Flexibilität für Veränderungen sind ein großer Vorteil für die Darlehensnehmer.

Einen weiteren Vorteil bekommen die Kunden bezüglich einer einseitigen Kündigungsmöglichkeit für Darlehen mit einer Laufzeit oberhalb von zehn Jahren. Nach zehn Jahren der kompletten Auszahlung der Darlehen kann der Darlehensnehmer mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten die Verträge kündigen. Das wird er vornehmlich dann tun, wenn der aktuelle Zinssatz für Wohnungsbaudarlehen günstiger ist als sein damals angeschlossener Nominalzinssatz für beispielsweise eine Laufzeit von 15 Jahren. So kann er sich günstigere Zinsen sichern und eine neue Laufzeit vereinbaren.